Klettern in Schule und Verein – jetzt neu Modul1 und Modul 2 möglich
Ausbildung mit dem Ziel des Erwerbes der Qualifikation „Klettern in Schule und Verein“ jetzt neu: Modul 1 und Modul 2!
Während seiner rasanten Entwicklung vom Individualsport zum Breitensport für die ganze Familie hat der Klettersport in den letzten Jahren verstärkt auch seinen Platz im Rahmen des Schulsportes erobert.
Klettern ist, wie kaum eine andere Sportart, besonders dazu geeignet, persönliche, materielle und soziale Erfahrungen und Lernerfolge zu vermitteln und das Thema „Sicherheit“ in unserem ganzheitlichen Sinne zu verdeutlichen.
Die Einführung der Sportart Klettern im schulischen und vereinsinternen Bereich erfordert eine besondere Berücksichtigung der Sicherungstechnik, der Kletterwandbeschaffenheit sowie der Unterrichtsgestaltung. Grundlegende Voraussetzung für das Klettern in der Schule und im Verein ist jedoch eine fundierte fachliche Qualifikation der unterrichtenden Lehrkräfte, Trainer bzw. Übungsleiter.
Die Inhalte der Ausbildung “Klettern in Schule und Verein” und die Inhalte der Abschlussprüfung sind abgestimmt mit den Inhalten der staatl. Lehrerfortbildung für NRW. Dementsprechend bekommt jeder Teilnehmer nach bestandener Prüfung ein von der Bezirksregierung ausgestelltes Zertifikat.
Wir schätzen uns besonders glücklich, diese Fortbildung regelmäßig anbieten zu können.
Ehemalige Teilnehmer können ihre Kenntnisse auffrischen!
Weitere Infos findet ihr hier:
De Klettern in der Schule – November 2024 – Modul 1
De Klettern in der Schule – November 2024 – Modul 2
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Fördermöglichkeiten
Viele Ausbildungen werden mit dem Bildungsscheck, dem Förderprogramm der Landesregierung NRW, bis zu 50 % bezuschusst. Zielgruppe des Programms sind Beschäftigte in kleineren und mittleren Unternehmen, die im letzten Jahr nicht an einer vom Betrieb finanzierten Weiterbildung teilgenommen haben. Gefördert werden auch Selbstständige, deren Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks ist eine Weiterbildungsberatung bei einer Bildungsberatungsstelle. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500,- Euro pro Bildungsscheck. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de
Für Beschäftigte mit geringen Einkommen gibt es auch die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Nach einer Weiterbildungsberatung werden hier ebenfalls Kursgebühren bis max. 50% übernommen, wobei der Höchstbetrag bei 154,-Euro pro Person liegt. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info